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Tankfrage

Wie lange dürfen Sie noch mit Öl heizen?

Das Heizungsgesetz ist im Juli 2026 neu gefasst worden. Ein Betriebsverbot und eine Austauschpflicht stehen nicht mehr darin. Was stattdessen gilt, hängt davon ab, ob Ihre Heizung bleibt oder neu eingebaut wird.

Zuletzt aktualisiert: 30.09.2026

Die kurze Antwort

Es gibt zwei Fälle, und das Gesetz behandelt sie unterschiedlich. Suchen Sie sich den heraus, der auf Sie zutrifft:

  1. Fall 1 von 2

    Wenn Ihre Heizung so bleibt, wie sie ist

    Dann ändert sich für Sie nichts. Sie dürfen weiter mit Öl heizen, Sie müssen Ihren Kessel nicht wegen seines Alters austauschen, und Sie dürfen ihn reparieren lassen. Eine Frist, zu der Schluss wäre, gibt es im Gesetz nicht.

  2. Fall 2 von 2

    Wenn Sie eine neue Ölheizung einbauen wollen

    Auch das ist erlaubt. Sie übernehmen damit aber eine Pflicht, die 2029 beginnt und bis 2040 steigt: Ein wachsender Teil Ihrer Wärme muss dann aus grünen Brennstoffen kommen. Gefördert wird eine neue Ölheizung nicht.

Was aus dem Gesetz verschwunden ist

Das Gesetz, das bis dahin Gebäudeenergiegesetz hieß, heißt jetzt Gebäudemodernisierungsgesetz. Mit der Änderung vom 23.07.2026 sind die §§ 71, 72 und 73 weggefallen. In diesen drei Vorschriften standen die Pflichten, über die jahrelang gestritten wurde. Ersatzlos gestrichen sind damit:

Viele Ratgeberseiten stehen noch auf dem alten Stand und nennen weiterhin das Jahr 2045 als Betriebsverbot oder eine Austauschpflicht nach 30 Jahren. Wenn Sie so etwas lesen, prüfen Sie das Datum des Textes.

Wenn Sie neu einbauen: die Quote nach § 43

Eine Heizung, die mit Heizöl läuft, ist beim Ersatz einer alten Anlage ausdrücklich erlaubt (§ 42 Abs. 2 Nr. 1 GModG). Wer sie nach dem 29.07.2026 neu in ein bestehendes Gebäude einbaut, muss aber sicherstellen, dass ein Teil der Wärme aus grünen Brennstoffen stammt. Der Anteil steigt in vier Stufen.

Mindestanteil grüner Brennstoffe nach § 43 Abs. 1 GModG
AbMindestanteil
01.01.202910 %
01.01.203015 %
01.01.203530 %
01.01.204060 %

Sie müssen die Quote nicht mit Bioöl erfüllen

Das Gesetz lässt vier Wege zu, die sich auch kombinieren lassen:

Anteilig grüne Brennstoffe (§ 43 Abs. 1)
Biomethan, Bioöl, biogenes Flüssiggas oder Wasserstoff.
Solarthermie (§ 43 Abs. 3)
Eine Solarthermieanlage auf dem Dach kann die Pflicht ersetzen.
Lüftung mit Wärmerückgewinnung (§ 43 Abs. 4)
Möglich, wenn die Anlage das ganze Gebäude versorgt.
Wärmepumpen-Hybridheizung (§ 43 Abs. 5)
Die Anforderung gilt als erfüllt, wenn die Wärmepumpe groß genug ausgelegt ist.

Wenn die alte Heizung mitten im Winter ausfällt

Für den Havariefall gibt es eine Schonfrist. Wird die neue Öl-, Gas- oder Flüssiggasheizung im Jahr 2028 wegen eines irreparablen Ausfalls eingebaut, greift die Quote erst zwölf Monate nach dem Einbau. Bei einem Ausfall ab 2029 gilt für zwölf Monate weiter der Anteil, der zum Zeitpunkt des Ausfalls galt (§ 43 Abs. 7 GModG). Sie müssen also nicht binnen Tagen eine Heizungsentscheidung fürs nächste Jahrzehnt treffen.

Und ab 2045?

Ein Betriebsverbot ist gestrichen, das Jahr 2045 steht aber weiter im Gesetz, nur an anderer Stelle und mit anderer Wirkung. Nach § 42a GModG soll die Bundesregierung bis zum 01.12.2026 ein Gesetz vorlegen, das die Inverkehrbringer von Gas, Öl und Flüssiggas verpflichtet, die Brennstoffe für die Wärmeversorgung von Gebäuden ab 2045 vollständig auf klimaneutrale Brennstoffe umzustellen.

Die Pflicht trifft damit nicht Sie, sondern Ihren Lieferanten. Für Sie ist es trotzdem die wichtigste Zahl bei der Frage, ob sich eine neue Ölheizung noch lohnt: Was bis dahin durch Ihre Leitung fließt und was es kostet, entscheidet sich in diesem angekündigten Gesetz. Sobald es vorliegt, aktualisieren wir diese Seite.

Was trotzdem für Sie gilt

Wartung

Wer eine Heizung betreibt, muss die Bauteile, die den Wirkungsgrad wesentlich beeinflussen, regelmäßig warten und instand halten lassen, und dafür ist Fachkunde nötig (§ 60 GModG). Das ist keine neue Pflicht, sie stand vorher schon so im Gesetz.

Heizungsprüfung: erst ab 6 Wohnungen

Die verpflichtende Heizungsprüfung mit anschließender Optimierung nach § 60b GModG gilt nur für Gebäude mit mindestens 6 Wohnungen oder Nutzungseinheiten. Im Ein- oder Zweifamilienhaus gibt es sie nicht. Wer ein größeres Haus mit einer Anlage von vor Oktober 2009 betreibt, hat dafür bis zum 30.09.2027 Zeit.

Ihr Tank

Die Prüfpflichten für den Öltank selbst stehen nicht im Heizungsgesetz, sondern in der AwSV, und die ist unverändert. Ob Ihr Tank von Sachverständigen geprüft werden muss, hängt von Volumen, Lage und Schutzgebiet ab. Das klärt der Pflichten-Check in einer Minute.

Und wenn Sie doch aussteigen?

Auch ohne gesetzlichen Zwang kann sich der Umstieg rechnen. Wer auf eine Wärmepumpe oder eine andere erneuerbare Heizung wechselt, bekommt die Entsorgung des alten Tanks und den Ausbau des alten Kessels mitgefördert. Eine neue Öl- oder Gasheizung fördert die KfW dagegen nicht. Was das im Einzelnen bedeutet, steht im Förder-Check.

Quelle: Gebäudemodernisierungsgesetz vom 8. August 2020 (BGBl. I S. 1728), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 23. Juli 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 226) geändert worden ist. Maßgeblich sind die §§ 42, 42a, 43, 60 und 60b. Gesetzestext öffnen. Im Volltext geprüft am 30.09.2026. Diese Seite ist keine Rechtsberatung; verbindlich ist der Gesetzestext.